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tüv regelung
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andicover
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 185 Wohnort: offenburg
Status: Offline
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Verfasst am: Mo Jan 15, 2007 6:01 pm Titel: tüv regelung |
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hallo,
habe mal wieder eine frage,ab dieses jahr brauchen fahrzeuge die unter 7 jahre stillgelegt werden keine vollabnahme mehr sondern einfach über den tüv,
nur weiß ich nicht ob es nur für die fahrzeuge die ab märz07 stillgelgt werden unter diese regelung fallen,
oder auch rückwirkend,
da meine neue gpz schon über 3jahre stillsteht und ich sie gerne fahrbereit machen würde,aber wenn die reglung auch für mich geltet spare ich mir die kosten für eine vollabnahme(was kostet es eigentlich??)
und kann man eigentlich mein altes kennzeichen auf das neue mopi einfach umschreiben?oder bekomme ich eine neues kennzeichen??
danke für info,
gruß andi _________________ Wer in der Kurve kein Gas gibt,fällt um!!!!! |
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andicover
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 185 Wohnort: offenburg
Status: Offline
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Verfasst am: Do März 15, 2007 6:47 pm Titel: |
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nur zur info,
ab dieses jahr müssen abgemeldete fahrzeuge,die unter 7 jahre stillgestanden sind,
nicht mehr zur vollabnahme,normler tüv reicht,
gruß andi _________________ Wer in der Kurve kein Gas gibt,fällt um!!!!! |
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Neo_1979
Anmeldungsdatum: 18.05.2003 Beiträge: 391 Wohnort: 63755 Alz.i.Ufr
Status: Offline
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Verfasst am: Fr März 16, 2007 10:06 am Titel: |
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Joh, und die Regelung mit dem Kennzeichen ist ja auch bescheuert, bleibt jetzt nimmer beim Fahrzeug. Man kann es sich zwar reservieren lassen, aber nur für ein Jahr und nur, wenn es dann wieder auf den selben Halter angemeldet wird Zumindest hier in Zulassungsbezirk Aschaffenburg Land ist das so.
Übrigens soll ne Abnahme nach §21 nur ein paar Euro mehr kosten als normaler TÜV.
Gruß
Marc |
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Lothi Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.06.2003 Beiträge: 609 Wohnort: Nürnberg
Status: Online
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Verfasst am: So März 18, 2007 6:50 am Titel: |
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Hi
Da mochte ich noch was anmerken zu den paar € für §21:
Nachdem ich mich hier jetzt oute und bekanntgebe daß ich auch Besitzer eines Vespa-Rollers bin : Als ich da den §21er machen wollte und mich bei 5 TÜV-Stationen erkundigte. war der Preis zwischen 3x über 200€, einer wollte 144€ und den Zuschlag bekam der Prüfer meines Misstrauens für 44 €
Also immer schön nachfragen, da werden anscheinend die Preise wie bei den Baumarktketten Hausintern ausgemacht...
Na mal ehrlich, anscheinend hat in diesem Fall der TüV so viel Spielraum beim 21er,daß er da vieles hineininterpretieren kann. In meinem Fall war ja die alte Betriebserlaubniss vorhanden, das entspräche dem alten Fahrzeugbrief beim Mopped. Das war dann dort eine Umschreibung der alten Fahrzeugpapiere auf das neue Format und eine normale HU.
Den 4 anderen TüV-Stationen war das aber egal.
Noch nen Tipp:
In den neuen Bundesländern ist dort nicht der TÜV, sonden die DEKRA für Fahrzeugvollabnahmen. EInfach mal in Dresden bei denen anrufen, nach den dortigen Preisen fragen und dann den hiesigen TÜV damit konfrontieren. Dann geht auch eventuell was. _________________ Grüsse
Lothi |
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